VERTRAGSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gemeinschaft Initiative Zukunft gUG (haftungsbeschränkt) i. G.
(Stand 03/2024)
- Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages und gelten für alle Verträge zwischen Gemeinschaft Initiative Zukunft gUG (haftungsbeschränkt) i. G., Hauptstraße 73, 41372 Niederkrüchten, (nachfolgend genannt „Gemeinschaft Initiative Zukunft“) und seinen Mitgliedern.
- Die Rechte aus der Mitgliedschaft sind nicht übertragbar. Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift (bei Minderjährigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten), sportgesund zu sein und an den von Gemeinschaft Initiative Zukunft für ihn angebotenen Kursen gesundheitlich uneingeschränkt teilnehmen zu können.
- Das Mitglied ist berechtigt, die vom Trainer benannten Kurse, welche seinem Alter und Leistungsstand entsprechen, während der dafür vorgesehenen Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen. Änderungen der Kurse und Kurszeiten behält sich Gemeinschaft Initiative Zukunft vor.
- Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt, die mit dem Mitglied vereinbarte Laufzeit, wenn die Mitgliedschaft zum Monatsanfang beginnt. Beginnt die Mitgliedschaft während eines laufenden Monats, beträgt die mit dem Mitglied vereinbarte Laufzeit zuzüglich der verbleibenden Tage bis zum Ende dieses laufenden Monats (beginnt die Mitgliedschaft also z. B. am 19.05. eines Jahres, endet sie zum 31.05. des Folgejahres). Danach verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird. Die automatisch verlängerte Mitgliedschaft können beide Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine Kündigung bedarf der Textform (z. B. per Kontaktformular oder Brief).
- Die monatlichen Beiträge werden jeweils im Voraus zum 5. eines jeden Kalendermonats fällig und per Lastschriftverfahren von dem vom Mitglied angegebenen Bankkonto abgebucht, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Gerät das Mitglied mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist Gemeinschaft Initiative Zukunft berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall wird der gesamte vereinbarte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Gemeinschaft Initiative Zukunft ist berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Für jede Mahnung wird eine Kostenpauschale von € 25,00 berechnet. Das Mitglied kann nachweisen, dass die Mahngebühren wesentlich niedriger sind als die Kostenpauschale. Im Falle einer Rücklastschrift mangels Deckung, Widerspruch oder unrichtig angegebener Daten sind alle anfallenden Bankgebühren ausschließlich vom Mitglied zu tragen.
- Das Mitglied hat die vereinbarte Vergütung grundsätzlich auch bei Nichtinanspruchnahme bzw. Nichtteilnahme an die Gemeinschaft Initiative Zukunft zu zahlen. Bei Krankheit oder bei Schwangerschaft kann nach Vorlage eines fachärztlichen Attestes der Vertrag für die entsprechende Dauer ruhend gestellt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer des Vertrages um die Ausfallzeit. Bei einem ärztlich attestierten dauerhaften Trainingsverbot hat das Mitglied das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Gemeinschaft Initiative Zukunft ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zum Monatsersten durch Erklärung in Textform gemäß § 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) neu festzusetzen, wenn sich die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht oder ermäßigt. In diesem Fall wird der Mitgliedsbeitrag entsprechend dem Umsatzsteuersatz erhöht oder ermäßigt.
- Änderungen der Anschrift, des Namens, der Kontoverbindung und Kontaktinformationen sind Gemeinschaft Initiative Zukunft unverzüglich bekanntzugeben. Kosten zur Adressermittlung oder aufgrund von Rücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen, wenn das Mitglied versäumt seiner Mitteilungspflicht nachzukommen.
- Wird es Gemeinschaft Initiative Zukunft aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. auf Ersatzstunden. Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt seitens Gemeinschaft Initiative Zukunft nicht verhindert werden kann (z.B. Streiks, Stromausfälle, Wetterumstände).
- Für sonstige Schäden, wie die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit (§ 309 Nr. 7b BGB) haftet Gemeinschaft Initiative Zukunft nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für diese sonstigen Schäden haftet die Gemeinschaft Initiative Zukunft ausnahmsweise auch bei leichter Fahrlässigkeit oder bei leichter Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für die Verletzung von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung das Mitglied vertrauen darf (Kardinalspflichten). Bei der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden begrenzt.
- Gemeinschaft Initiative Zukunft ist an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen Gemeinschaft Initiative Zukunft geschlossen. Während der gesetzlichen Ferienzeiten gilt ein reduzierter Wochenstundenplan gem. aktuellem Aushang. Der Vertrag kann während der gesetzlichen Sommerferien in Nordrhein-Westfalen für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen und während der gesetzlichen Oster, Herbst- und Weihnachtsferien in Nordrhein-Westfalen für einen Zeitraum von bis zu einer Woche unterbrochen werden; in diesen Zeiträumen findet kein Training statt. Während der Ausfallzeit besteht die Verpflichtung des Mitglieds zur Zahlung des Beitrages fort.
- Mit seiner Unterschrift versichert das Mitglied, dass es die in den Kursen erlernten Techniken ausschließlich bei den Trainingskursen, sportlichen Wettkämpfen oder im Sinne des Notwehrrechts einsetzen wird.
- Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Mitglieds gegen diesen Vertrag steht Gemeinschaft Initiative Zukunft ein außerordentliches Kündigungsrecht oder wahlweise das Recht, das Mitglied vorübergehend zu suspendieren, zu. Schadenersatzansprüche seitens Gemeinschaft Initiative Zukunft bleiben hiervon unberührt. Ein schwerwiegender Verstoß gegen diesen Vertrag liegt insbesondere vor in folgenden Fällen: Strafbare Handlungen des Mitglieds wie beispielsweise Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen; wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung oder die Weisungen des Personals von Gemeinschaft Initiative Zukunft einschließlich (seiner/ihrer) gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Vertragswidriges Verhalten des Mitgliedes, das zur fristlosen Kündigung des Vertrages oder zu einem vorübergehenden Ausschluss führt, befreit nicht von der Verpflichtung, die Mitgliedsbeiträge für die gesamte Vertragsdauer zu zahlen.
- Gemeinschaft Initiative Zukunft erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dritte, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient. Der Nutzung persönlicher Daten kann das Mitglied jederzeit schriftlich widersprechen.
- Die Haus-Benutzungsordnung in der jeweils aktuellen Fassung, die in der Kampfsportschule aushängt ist, ist Vertragsbestandteil und für alle Mitglieder verbindlich.
- Einem Mitglied nach dem Gesetz zustehendes Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Gemeinschaft Initiative Zukunft ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Gemeinschaft Initiative Zukunft wird das Mitglied über Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrigen Bestimmungen unberührt.
- Die Datenschutzerklärung für Gemeinschaft Initiative Zukunft. finden Sie unter folgendem Link: https://www fightclubdepot.de/datenschutzerklaerung/